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Kieferorthopädie für Kinder

Kieferorthopädische Frühbehandlung – Wann ist sie sinnvoll?

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Wenn eine Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen bereits zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr beginnt, spricht man von einer kieferorthopädischen Frühbehandlung. Diese ist jedoch eher selten, da die meisten kieferorthopädischen Behandlungen erst im Alter von 10 oder 11 Jahren, kurz vor der Pubertät, starten. In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, früher mit der Behandlung zu beginnen.

Ziele einer kieferorthopädischen Frühbehandlung

Eine Frühbehandlung wird vor allem durchgeführt, um starke Kiefer- und Zahnfehlstellungen zu korrigieren, die entweder genetisch bedingt sind oder durch äußere Einflüsse entstanden sind. Das Ziel ist es, das natürliche Kieferwachstum zu unterstützen, Fehlentwicklungen zu vermeiden und spätere Eingriffe zu erleichtern.

Die durchschnittliche Dauer einer kieferorthopädischen Frühbehandlung beträgt 1 bis 1,5 Jahre und kann helfen:

Zwangsbisse zu vermeiden, die zu Kiefergelenksproblemen führen können
Platz für bleibende Zähne zu schaffen, wenn Engstände bestehen
Das Verletzungsrisiko für vorstehende Schneidezähne zu minimieren
Den normalen Lippenschluss und die Nasenatmung zu fördern

 

Wann ist eine Frühbehandlung sinnvoll?

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung ist nicht immer erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen entscheidend sein, um schwerwiegende Zahn- und Kieferprobleme zu verhindern. Beispiele hierfür sind:

Fehlentwicklung des Ober- oder Unterkiefers

Ein zu weit entwickelter Unterkiefer oder ein unterentwickelter Oberkiefer kann zu Bissproblemen wie Kopf- oder Kreuzbiss führen. Diese Fehlstellungen lassen sich bereits im frühen Kindesalter korrigieren.

Offener Biss durch Gewohnheiten

Wenn sich die oberen und unteren Schneidezähne nicht berühren, spricht man von einem offenen Biss. Dieser kann durch Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder das Dauerhafte Pressen der Zunge zwischen die Zähne entstehen.

Frühzeitiger Verlust von Milchzähnen

Verliert ein Kind Milchzähne durch Karies oder einen Unfall zu früh, kann es zu starken Zahnwanderungen kommen. In solchen Fällen wird ein Lückenhalter eingesetzt, um Platz für die bleibenden Zähne zu erhalten.

Fehlbildungen oder Wachstumsstörungen im Kieferbereich

Bestimmte genetische Fehlbildungen oder Erkrankungen können das normale Wachstum des Kiefers beeinträchtigen und eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen.

Fehlende bleibende Zähne

Wenn bleibende Zähne genetisch nicht angelegt sind, kann es sinnvoll sein, eine kieferorthopädische Behandlung bereits vor dem 9. Lebensjahr zu beginnen, um die Zahnlücken mit vorhandenen Zähnen optimal zu schließen.

Vorstehende Schneidezähne mit erhöhtem Verletzungsrisiko

Stehen die Schneidezähne stark nach vorne oder liegt der Unterkiefer weit zurück, können die Zähne bei einem Sturz leicht beschädigt werden. Eine frühe Korrektur kann das Risiko deutlich reduzieren.

Unsere Empfehlung für Eltern

Da sich Zahn- und Kieferfehlstellungen am besten frühzeitig erkennen lassen, empfehlen wir Eltern, ihr Kind spätestens ab dem 7. Lebensjahr beim Kieferorthopäden vorzustellen. Ein erster Check-up gibt Sicherheit, ob und wann eine Behandlung notwendig ist.

Gerne beraten wir Sie ausführlich in unserer Kieferorthopädischen Praxis Dr. Kayser in Lübeck!

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