Kieferorthopädische Frühbehandlung

Kieferorthopädische Frühbehandlung

Wenn eine Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen bereits zwischen dem 4. und dem 9. Lebensjahr vorgenommen wird, bezeichnet man dies als kieferorthopädische Frühbehandlung. Dies kommt eher selten vor, denn in der Regel startet die kieferorthopädische Behandlung im Alter von 10 oder 11 Jahren, also kurz vor dem Einsetzen der Pubertät. In einigen Fällen kommt es jedoch vor, dass schon deutlich früher mit der kieferorthopädischen Behandlung gestartet wird.

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung wird vor allem durchgeführt, um starke Kiefer- und Zahnfehlstellungen, die entweder vererbt oder durch äußere Einfluss entstanden sind, soweit zu korrigieren, dass sich das Kieferwachstum normal entwickeln kann und nicht gehemmt wird. Eine KFO Frühbehandlung, welche in der Regel 1 bis 1 ½ Jahre dauert, kann außerdem helfen, um

  • Zwangsbisse zu vermeiden
  • bei Engständen Platz für die bleibenden Zähne zu schaffen
  • die Traumagefahr für die oberen Schneidezähne zu minimieren
  • den normalen Lippenschluss und Nasenatmung zu fördern

In diesen Fällen macht eine kieferorthopädische Frühbehandlung Sinn

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung ist nicht die Regel, ist aber in manchen Fällen Sinnvoll, um schwerwiegende Schäden zu vermeiden und eine spätere erfolgreiche KFO Behandlung zu erleichtern. Im Folgenden verraten wir Ihnen ein paar Beispiele, in denen eine KFO Frühbehandlung sinnvoll sein kann. Eine kieferorthopädische Frühbehandlung kann nötig sein, wenn:

  • eine Überentwicklung des Unterkiefers oder Unterentwicklung des Oberkiefers Zahn- und Kieferfehlstellungen verursacht. Hier kann beispielsweise ein Kopf- oder Kreuzbiss vorliegen, welcher bereits in einer KFO Frühbehandlung behandelt werden kann.
  • Ein sogenannter offener Biss vorliegt. In diesem Fall überlappen sich die oberen und unteren Schneidezähne nicht. Diese Art der Fehlfunktion kann entstehen, wenn sich das Kind angewöhnt hat, seine Lippen, Wangen oder die Zunge zwischen den Zähnen zu lagern oder auch durch eine beibehaltene Lutschgewohnheit.
  • das Kind Milchzähne durch einen Unfall oder Karies zu früh verloren hat. In diesem Fall gilt es, starken Zahnwanderungen durch einen sogenannten Lückenhalter vorzubeugen. Dies ist eine besondere Form einer herausnehmbaren Zahnspange.
  • Fehlbildungen oder Krankheiten bestehen, die das Wachstum im Kieferbereich beeinträchtigen.
  • Bleibende Zähne fehlen und die dadurch entstehenden Lücken durch vorhandene Zähne ersetzt werden sollen. In diesem Fall kann es Sinn machen, schon vor dem 9. Lebensjahr eine kieferorthopädische Frühbehandlung durchzuführen.
  • die Schneidezähne so weit nach vorne stehen, bzw. der Unterkiefer so weit zurück liegt, dass dadurch eine Verletzungsgefahr, zum Beispiel im Falle eines Sturzes, für die bleibenden Schneidezähne besteht, da diese nicht mehr durch die Lippen geschützt werden.

Wie Sie sehen, gibt es viele Fälle, in denen eine kieferorthopädische Frühbehandlung sinnvoll sein kann. Unsere Empfehlung an alle Eltern ist daher, ihr Kind spätestens ab dem 7. Lebensjahr beim Kieferorthopäden vorzustellen und einen ersten Checkup durchführen zu lassen. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich in unserer kieferorthopädischen Praxis Dr. Kayser in Lübeck.